Spezielle Förderprogramme in verschiedenen Bereichen für private Antragsteller z.B. eingetragene Vereine und Genossenschaften und natürliche Personen
Hinweise des Nds. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK)
Investitionsprogramms für kleine Kultureinrichtungen
Es gelten folgende Fördereckpunkte:
Antragsberechtigte: Kleine Kultureinrichtungen und -vereine als juristische Personen des privaten Rechts oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die i. d. R. nicht über mehr als drei Vollzeitstellen verfügen (z. B. Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Musikvereine und vergleichbare Einrichtungen)
Ausgeschlossen von der Förderung sind öffentlich-rechtliche Körperschaften.
Fördergegenstand: Investive Maßnahmen zur Verbesserung des Energiebedarfs oder zur energetischen Sanierung der Einrichtung, bspw. folgende: Dämmung von Fassaden, Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken Erneuerung von Fenstern oder Außentüren Einbau einer Photovoltaik-Anlage Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes Modernisierung der Heizung und der elektronischen Anlagen einschl. weiteren Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs z. B. Veranstaltungstechnik und Beleuchtung
Abschluss der Investitionsmaßnahme: bis Ende 2024
Förderhöhe: max. 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, jedoch zwischen 1.000 und 25.000 Euro
Antragstellung: Anträge für 2023 und 2024 sind direkt bei den regional zuständigen Landschaften bzw. Landschaftsverbänden zu stellen (s. www.allvin.de). Die Antragsstichtage variieren je nach Zuständigkeit, jedoch liegen diese i. d. R. im September bzw. Oktober 2023.
Natürlicher Klimaschutz in Unternehmen – Aktuelle Online-Seminare
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt im Rahmen des KfW-Umweltprogramms Maßnahmen des „Natürlichen Klimaschutzes in Unternehmen“ (vgl.
Euro-Office Info vom 05.07.2023).Unternehmen können hierüber Tilgungszuschüsse von bis zu 60 % für Maßnahmen zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität an ihren Gebäuden und Geländen sowie in Gewerbe- und Industrieparks erhalten.In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf die Online-Seminare „Unternehmen für Natürlichen Klimaschutz“ des Kompetenzzentrums Natürlicher Klimaschutz (KNK) hin, die sich an (Förder-)Interessierte Unternehmen, Verbände und Fachplaner richten:
04. September 2024 (09:15 bis 12:00 Uhr) – Teil 1: Betriebsgelände und Wohnquartiere naturnah gestalten und fördern lassen
18. September 2024 (09:30 bis 12:00 Uhr) – Teil 2: Begrünung von Gebäuden und naturnahe Regenwasserversickerung
Antragsberechtigte: Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln Zu beachten: Ausgeschlossen sind Kommunen und kommunale unselbständige Eigenbetriebe – diese sind allerdings im Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (NKK)“ antragsberechtigt (siehe u. a. Euro- Office Info vom 13.03.2024 sowie www.kfw.de/444)
Fördergegenstand: Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf Flächen von Gewerbe- oder Industrieparks:
Investitionen (bspw. Biotope, Biodiversitätsfördernde Gestaltung von Grün- und Außenanlagen, Entsiegelung von Flächen, Baumpflanzungen, Begrünung von Gebäuden, Niederschlags- und Wassermanagement)
Planung und Umsetzungsbegleitung von investiven Maßnahmen, Aufstellung von Pflegekonzepten und -plänen, Schulung von Personal, fachliche Begleitung und Unterstützung der Anwuchs- und Entwicklungspflege
Förderhöhe: Tilgungszuschuss i. H. v. max. 40 % bzw. max. 50 % bei mittleren Unternehmen und max. 60 % bei kleinen Unternehmen; max. jedoch 1,5 Mio. Euro (keine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen zulässig)
Antragstellung / Bedingung: Beantragung des Zuschusses nur i. V. m. der beihilfefreien Kreditvariante aus dem KfW-UmweltprogrammLaufende Antragstellung bei einem Finanzierungspartner der Wahl (Banken / Sparkassen) vor Beginn des Vorhabens