Von der Projektidee zur Umsetzung

Die Ausgestaltung der Fördermittelverteilung muss zurzeit Aufgrund der geänderten Vorgaben der EU neu überarbeitet werden.

 

Über LEADER ist eine Förderung von Projekten in der Region möglich, sofern sie zu der im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) beschriebenen Entwicklungsstrategie passen. Im ersten Schritt ist dafür über die Leader-Geschäftsstelle ein vollständig ausgefüllter Projektsteckbrief einzureichen. Nach Abstimmung mit dem Regionalmanagement wird dieser dann – unterstützt durch ein transparentes Bewertungsschema – der LAG zum Beschluss vorgelegt. Wird das Projekt von der LAG zur Förderung ausgewählt, kann beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) der formale Förderantrag gestellt werden.

Projektauswahlkriterien

 Ein erfolgreicher Projektantrag in der Region Vechta durchläuft insgesamt acht Antragsstufen:

  1.  Anmeldung der Projektidee / Anfrage
  2.  Förderberatungsgespräch
  3.  Antragstellung für die LAG-Sitzung
  4.  Prüfung und vorläufige Beurteilung des Antrags
  5.  Beratung im LAG-Vorstand
  6.  Vorbereitung auf die LAG-Sitzung
  7.  Beratung und Beschluss in der LAG
  8.  Antragstellung beim Amt für regionale Landesentwicklung

Im Rahmen der Prüfphase werden alle vorliegenden Projektanträge durch das Regionalmanagement und den LAG-Vorstand in einem zweistufigen Verfahren geprüft.

Die Kriterien gliedern sich dabei in folgende drei Gruppen:

  • Ausschlusskriterien
  • LEADER-Kriterien
  • Beitrag zur Entwicklungsstrategie

Die erste Prüfung erfolgt anhand folgender Ausschlusskriterien durch das Regionalmanagement:

  1. Ein Projektsteckbrief liegt vor.
  2. Das Projekt liegt im LAG-Gebiet.
  3. Die Trägerschaft ist eindeutig.
  4. Die Finanzierung ist sichergestellt.
  5. Das Projekt ist umsetzungsreif.
  6. Das Projekt entspricht den Zielen des REK.

Sind diese Ausschlusskriterien nicht erfüllt, wird der Projektantrag mit der Möglichkeit der Überarbeitung/Vervollständigung an den Antragsteller zurückgegeben und kann anschließend wieder neu eingebracht werden.

Sind die Kriterien erfüllt, erfolgt durch den LAG-Vorstand eine qualitative Vorprüfung anhand der LEADER Kriterien und dem Beitrag zur Entwicklungsstrategie.

Die LEADER-Kriterien zielen auf eine Beurteilung der inhaltlichen Qualität des Projektes ab. Sie sollen einschätzen helfen, ob das Projekt zum LEADER-Ansatz und zur Region passt:

  • Interkommunale Reichweite: Das Projekt weist eine interkommunale Reichweite auf.
  • Projektpartner: Das Projekt wird von mehreren Projektpartnern inhaltlich unterstützt und getragen.
  • Verschiedene Nutzer- und Akteursgruppen: Das Projekt richtet sich an verschiedene Nutzer- und Akteursgruppen.
  • Nachhaltigkeit: Das Projekt liefert einen Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Region (sozial, wirtschaftlich, ökologisch).
  • Verknüpfung zu LEADER-Projekten: Das Projekt steht in Verknüpfung mit anderen LEADER-Projekten.
  • Innovationscharakter: Das Projekt weist einen besonderen Innovationscharakter auf.
  • Identität / Außenwahrnehmung: Das Projekt stärkt die Identität / fördert die Außenwahrnehmung der Region

Beitrag zur Entwicklungsstrategie
Damit sichergestellt werden kann, dass ein Projekt den Zielen der Entwicklungsstrategie dient, wird der jeweilige Zielbeitrag eingeschätzt und eine kurze Begründung dazu formuliert. Alle in der Entwicklungsstrategie in den jeweiligen Handlungsfeldern aufgeführten Fokusthemen nebst Zielsetzungen wie auch die Querschnittsthemen sind hier aufgeführt.

Bis auf die Ausschlusskriterien werden alle übrigen Kriterien nach einem einheitlichen Bewertungsmaßstab eingeschätzt. Dabei wird jeweils unterschieden, ob das betreffende Projekt:

  • keinen Beitrag leistet (0 Punkte)
  • einen geringen Beitrag leistet (1 Punkt)
  • einen mittleren Beitrag leistet (2 Punkte) 
  • einen großen Beitrag leistet (3 Punkte)

Was genau als kleiner, mittlerer oder großer Beitrag gewertet wird, ist jeweils Gegenstand einer intensiven Auseinandersetzung mit dem konkreten Projekt. Aus Gründen der Transparenz wird daher die jeweilige Einschätzung mit einer kurzen Begründung versehen.

 

Der Projektantrag muss mindestens 20 Punkte erreichen, um der LAG zum Beschluss vorgelegt zu werden.